Schritt für Schritt
Der Ablauf
- Die Beauftragung erfolgt durch die Übersendung, der für die Einholung der Ermittlungsakte bei der Behörde erforderlichen Daten an uns.
Dies kann erfolgen via
E-Mail office@riedl-law.com
Fax: 040 – 60 94 65 34
Postbrief
Nutzen Sie direkt unser Anforderungsformular.
Oder über
Partner-Nummer: 8181 - Taggleich wird die Akte in unserem System angelegt und auf Wunsch der
Eingang des Auftrages bestätigt. - Taggleich wird die Akte bei der zuständigen Polizeibehörde oder
Staatsanwaltschaft angefordert. - Nach Eingang der Ermittlungsakte wird selbige farbig gescannt, die Auflösung
des Scans beträgt 300 dpi. Taggleich werden Scan und Honorarnote dem
Sachbearbeiter als PDF, z.B. über GDV-Schnittstelle oder über ein drittes Portal
(e-consult, combi-connect, etc…) zur Verfügung gestellt. - Sollte uns die Ermittlungsakte nach 14 Tagen nicht zugegangen sein, betreiben
wir das Mahnwesen gegenüber den Behörden.