Hier Akte anfordern

Schritt für Schritt

Der Ablauf

  1. Die Beauftragung erfolgt durch die Übersendung, der für die Einholung der Ermittlungsakte bei der Behörde erforderlichen Daten an uns.

    Dies kann erfolgen via
    E-Mail office@riedl-law.com
    Fax: 040 – 60 94 65 34
    Postbrief
    Nutzen Sie direkt unser Anforderungsformular.

    Oder über

    Partner-Nummer: 8181
  2. Taggleich wird die Akte in unserem System angelegt und auf Wunsch der
    Eingang des Auftrages bestätigt.
  3. Taggleich wird die Akte bei der zuständigen Polizeibehörde oder
    Staatsanwaltschaft angefordert.
  4. Nach Eingang der Ermittlungsakte wird selbige farbig gescannt, die Auflösung
    des Scans beträgt 300 dpi. Taggleich werden Scan und Honorarnote dem
    Sachbearbeiter als PDF, z.B. über GDV-Schnittstelle oder über ein drittes Portal
    (e-consult, combi-connect, etc…) zur Verfügung gestellt.
  5. Sollte uns die Ermittlungsakte nach 14 Tagen nicht zugegangen sein, betreiben
    wir das Mahnwesen gegenüber den Behörden.